Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CAP Computer-Anwendung-Programm GmbH Dresden
Aktuell gültiger Stand vom 1.11.2002


1. Allgemeines / Vertragsabschluß
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CAP Computer-Anwendung-Programm GmbH Dresden (im folgenden CAP genannt). In Ergänzung hierzu gelten ggf. die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von CAP schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.
1.4 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der Ware durch den Kunden zustande.
1.5 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der CAP GmbH.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Lieferung gelten die Preise gemäß der Auftragsbestätigung.
2.2 Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer zuzüglich evtl. anfallender Versandkosten.
2.3 Unsere Rechnungen sind mit Lieferung der Ware und Übergabe der Rechnung sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als sieben Tagen sind wir ohne besondere Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.4 Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 60% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schadensersatz zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

3. Liefertermine und -fristen
3.1 Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3.3 Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Zulieferungen an uns.

4. Leistungserfüllung
4.1 Wir sind berechtigt, zur teilweisen Vertragserfüllung Teillieferungen zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der Besteller nachweist, daß eine Teilerfüllung des Vertrages für ihn ohne Interesse ist. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
4.2 Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewähransprüche, wird Dresden vereinbart.
4.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Lager verläßt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
4.4 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - für Rechnung des Bestellers.
4.5 Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
5.2 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
5.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.
5.5 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

6. Gewährleistung / Haftungsausschluß
6.1 Wir gewährleisten, daß die Liefergegenstände (mit Ausnahme von Software) nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Bei Software muß nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ggf. mit Fehlern gerechnet werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß die Software für einen bestimmten, vom Lizenznehmer angestrebten Zweck geeignet ist. Software muß während einer Testzeit vom Kunden geprüft werden. Während der Testzeit beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf den Fall der Arglist. Der Kunde benutzt die Software in der Probezeit auf eigene Gefahr.
6.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungsanweisungen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
6.3 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit CAP oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden.
6.4 Offensichtliche Mängel sind spätestens zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen.
6.5 Soweit ein von uns vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.
6.6 Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
6.7 Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung, nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In jedem Fall ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere Schaden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder für anderen finanziellen Verlust ausgeschlossen, die aufgrund der Benutzung unserer Software oder der Unfähigkeit, diese Software zu verwenden, entstehen, selbst wenn wir von der Möglichkeit eines Schadens unterrichtet worden sind.

7. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
7.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
7.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 60% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

8. Software,Literatur
8.1 An der von uns angebotenen Software nebst zugehöriger Dokumentation (nachstehend gemeinsam als "Software" bezeichnet) bestehen Schutzrechte von Dritten oder uns. Im erstgenannten Fall steht uns das Recht zu, dem Vertragspartner Nutzungsrechte im nachgenannten Umfang einzuräumen. Wir gewähren dem Kunden hiermit die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die ihm überlassene Software unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, jedoch ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes bzw. privat zu nutzen.
8.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, die Software ausschließlich zu Sicherungszwecken und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der Originalkopie einmal zu kopieren. Die Anfertigung weiterer Kopien bedarf in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
8.3 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Lizenz insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen, Unterlizenzverträge abzuschließen, die Software an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder deren Benutzung zu gestatten. Der Vertragspartner wird die Software darüber hinaus vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die Zugang zur Software haben, über die in dieser Klausel übernommene Geheimhaltungsverpflichtung entsprechend unterrichten. Der Vertragspartner hat für sämtliche Verstöße gegen die Lizenzbedingungen einzustehen. Dies gilt auch für Verstöße durch Personen, denen er Zugang zur Software einräumt. Auf Herausgabe von Source-Codes hat der Vertragspartner grundsätzlich keinen Anspruch.
8.4 Die Gewährleistung für Software richtet sich grundsätzlich nach Ziffer 6 dieser Bedingungen. In Ergänzung wird auf folgendes hingewiesen: Nach dem derzeit geltenden Stand der Technik kann bei Software zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme häufig das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Da wir aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflichten nur für Fehler einzustehen haben, die beim gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auftreten, ist es von dem Umstand des geltend gemachten Fehlers abhängig, ob er Gewährleistungspflichten betrifft oder nicht. Bei solcher Software gilt auch eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkung eines Programmfehlers als ausreichende Nachbesserung.
8.5 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Programmcode in irgendeiner Form zu manipulieren.
8.6 Soweit die Auslieferung von Software unter Beifügung von gesonderten Lizenzbedingungen erfolgt, haben diese Vorrang. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

9. Verwendung von Kundendaten
9.1 Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

10. Schlußbestimmungen
Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
10.1 Als Gerichtsstand wird im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten i.S.d. HGB sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Dresden vereinbart. Im übrigen gelten die allgemeinen Gerichtsstandregelungen.
10.2 Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig. Dies gilt auch für den Schriftformverzicht.
10.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.