Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CAP Computer-Anwendung-Programm GmbH Dresden
Aktuell gültiger Stand vom 1.11.2002
1. Allgemeines / Vertragsabschluß
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich 
            	diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 
	CAP Computer-Anwendung-Programm GmbH Dresden (im folgenden CAP genannt).
	 In Ergänzung hierzu gelten ggf. die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der 
            	Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
1.2  Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende 
	Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der 
           	 ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
	Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von CAP
	schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und 
            	Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich 
            	eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige 
            	technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte 
            	behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber 
            	den gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse 
            	beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt 
            	der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.
1.4 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche 
            	Auftragsbestätigung oder die Annahme der Ware durch den Kunden 
           	 zustande.
1.5 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem 
            Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der CAP GmbH. 
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Lieferung gelten die Preise gemäß der Auftragsbestätigung.
2.2 Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer zuzüglich
            evtl. anfallender Versandkosten.
2.3 Unsere Rechnungen sind mit 
            Lieferung der Ware und Übergabe der Rechnung sofort fällig und netto 
            ohne Abzug zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als 
            sieben Tagen sind wir ohne besondere Mahnung berechtigt, 
            Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen 
            Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines 
            darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel 
            oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber 
            entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des 
            Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine 
            Haftung.
2.4 Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so 
            sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 60% des 
            Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu 
            verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar 
            höheren Schadensersatz zu verlangen. Die pauschale Entschädigung 
            mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen 
            oder ein Schaden nicht entstanden sind.
2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein 
            Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine 
            Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die 
            Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von 
            uns anerkannt.
3. Liefertermine und -fristen
3.1 Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die 
            vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der 
            Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der 
            Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns 
            die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und 
            Unterlagen übergeben hat.
3.3 Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger 
            	Zulieferungen an uns.
4. Leistungserfüllung
4.1 Wir sind berechtigt, zur teilweisen Vertragserfüllung Teillieferungen zu leisten. 
	Dies gilt nicht, wenn 
            	der Besteller nachweist, daß eine Teilerfüllung des Vertrages für 
            	ihn ohne Interesse ist. 
	Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten 
            	als selbständige Lieferungen. 
4.2 Als Erfüllungsort für alle 
            	beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, 
            	einschließlich eventueller Rückgewähransprüche, wird Dresden 
            	vereinbart.
4.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald 
            	die Sendung mit den Liefergegenständen unser Lager verläßt. Dies 
            	gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
4.4 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma 
            	können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller 
            	keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Der Versand erfolgt - sofern 
            	nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - für Rechnung des 
           	 Bestellers.
4.5 Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur 
            	auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten  vorgenommen. 
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen 
            Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich 
            Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen 
            usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir 
            berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme 
            sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom 
            Vertrag. 
5.2 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat 
            uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 
            
5.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den 
            Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit 
            anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben 
            wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der 
            Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der 
            Verarbeitung. 
5.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht 
            gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum 
            an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der 
            anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die 
            Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller 
            uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen. 
5.5 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang 
            weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen 
            gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in 
            Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
6. Gewährleistung / Haftungsausschluß
6.1 Wir gewährleisten, daß die Liefergegenstände (mit Ausnahme von Software) nach dem 
           	 jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Bei Software muß nach dem Stand
	von Wissenschaft und Technik ggf. mit Fehlern gerechnet werden.
	Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß die Software für einen bestimmten, vom Lizenznehmer
	angestrebten Zweck geeignet ist.
	Software muß während einer Testzeit vom Kunden geprüft werden. 
	Während der Testzeit beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung 
	auf den Fall der Arglist. Der Kunde benutzt die Software in der Probezeit auf eigene Gefahr.
6.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter 
            oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von 
            Anwendungsanweisungen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung 
            entstanden sind. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die 
            aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten 
            Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende 
            Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, 
            es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht 
            ursächlich für den gerügten Mangel sind.
6.3 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder 
            	Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit CAP 
	oder durch Personen vornehmen läßt, die 
            	nicht von uns autorisiert wurden. 
6.4 Offensichtliche Mängel 
            sind spätestens zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich 
            anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche 
            ausgeschlossen.
6.5 Soweit ein von uns vertretender Mangel der 
            Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung 
            oder zur Ersatzleistung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor 
            Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine 
            Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.
6.6 Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder schlägt die 
            Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl, so ist der Käufer nach 
            seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine 
            angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
6.7 Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch 
            bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung, nur dann 
            gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe 
            Fahrlässigkeit zur Last fallen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für 
            die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter 
            und Erfüllungsgehilfen.
	In jedem Fall ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden,
	insbesondere Schaden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung,
	Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder für anderen finanziellen Verlust
	ausgeschlossen, die aufgrund der Benutzung unserer Software oder der Unfähigkeit, 
	diese Software zu verwenden, entstehen, selbst wenn wir von der Möglichkeit
	eines Schadens unterrichtet worden sind.
7. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten 
            Bestellungen
7.1 Wir  können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, 
            die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, 
            die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder 
            Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über 
            Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers 
            bekannt werden.
7.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn 
            die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu 
            vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den 
            entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 60% des 
            Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen 
            nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale 
            Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß 
            Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. 
           
8. Software,Literatur
8.1 An der von uns angebotenen Software nebst zugehöriger Dokumentation 
            (nachstehend gemeinsam als "Software" bezeichnet) bestehen 
            Schutzrechte von Dritten oder uns. Im erstgenannten Fall steht uns 
            das Recht zu, dem Vertragspartner Nutzungsrechte im nachgenannten 
            Umfang einzuräumen. Wir gewähren dem Kunden hiermit die nicht 
            ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die ihm überlassene 
            Software unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, jedoch 
            ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes bzw. privat zu 
            nutzen.
8.2 Der Vertragspartner ist 
            berechtigt, die Software ausschließlich zu Sicherungszwecken und 
            unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der Originalkopie einmal 
            zu kopieren. Die Anfertigung weiterer Kopien bedarf in jedem Fall 
            unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. 
8.3 Der 
            Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Lizenz insgesamt oder 
            teilweise auf Dritte zu übertragen, Unterlizenzverträge 
            abzuschließen, die Software an Dritte weiterzugeben, zu 
            veröffentlichen oder deren Benutzung zu gestatten. Der 
            Vertragspartner wird die Software darüber hinaus vor dem Zugriff 
            Dritter schützen und sämtliche Personen, die Zugang zur Software 
            haben, über die in dieser Klausel übernommene 
            Geheimhaltungsverpflichtung entsprechend unterrichten. Der 
            Vertragspartner hat für sämtliche Verstöße gegen die 
            Lizenzbedingungen einzustehen. Dies gilt auch für Verstöße durch 
            Personen, denen er Zugang zur Software einräumt. Auf Herausgabe von 
            Source-Codes hat der Vertragspartner grundsätzlich keinen 
            Anspruch.
8.4 Die Gewährleistung für Software richtet sich 
            grundsätzlich nach Ziffer 6 dieser Bedingungen. In Ergänzung wird 
            auf folgendes hingewiesen: Nach dem derzeit geltenden Stand der 
            Technik kann bei Software zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme häufig 
            das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen 
            werden. Da wir aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflichten 
            nur für Fehler einzustehen haben, die beim gewöhnlichen oder 
            vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auftreten, ist es von dem 
            Umstand des geltend gemachten Fehlers abhängig, ob er 
            Gewährleistungspflichten betrifft oder nicht. Bei solcher Software 
            gilt auch eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkung eines 
            Programmfehlers als ausreichende Nachbesserung. 
8.5 Der 
            Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne unsere 
            vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern, zu 
            dekompilieren, zu disassemblieren oder den Programmcode in 
            irgendeiner Form zu manipulieren. 
8.6 Soweit die Auslieferung 
            von Software unter Beifügung von gesonderten Lizenzbedingungen 
            erfolgt, haben diese Vorrang. Mit der Entgegennahme der Software 
            erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
9. Verwendung von Kundendaten
9.1 Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden 
            betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu 
            verarbeiten.
10. Schlußbestimmungen
            Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
10.1 Als Gerichtsstand wird im 
            Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten i.S.d. HGB sowie mit 
            juristischen Personen des öffentlichen Rechts, für alle aus dem 
            Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich 
            Wechsel- und Scheckklagen, Dresden  vereinbart. Im übrigen gelten 
            die allgemeinen Gerichtsstandregelungen.
10.2 Alle Nebenabreden 
            und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form 
            gültig. Dies gilt auch für den Schriftformverzicht.
10.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des 
            Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben 
            die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden 
            Lieferverkehr gilt deutsches Recht.